Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf zur Maskenpflicht ist nicht verlängert worden. Seit 15. Februar 2021 besteht in der Troisdorfer Fußgängerzone keine generelle Maskenpflicht mehr. Aber: In und außerhalb der Fußgängerzone muss man in 10 Metern Entfernung vor dem Eingang eines geöffneten Geschäfts und auf dessen Parkplatzflächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Aus einem Restbetrag von Spendengeldern der "Aktion Tafelhilfe" der katholischen und evangelischen Gemeinden Troisdorfs konnten 1.000 FFP-2-Masken beschafft und an die Tafel übergeben werden
Aufgrund der Corona-Zahlen und der wesentlich infektiöseren Virus-Mutationen sowie nach den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern soll man bis zunächst 7. März 2021 persönliche Kontakte streng vermeiden. Die Maskenpflicht gilt nach wie vor rund um die Uhr in der gesamten Fußgängerzone. Das Rathaus und seine Außenstellen kann man nur mit Termin und in dringenden Fällen besuchen. Zur Lage: Am 11.2.21 waren in Troisdorf 71 Bürgerinnen und Bürger mit Corona infiziert, Inzidenz bzw. Melderate von 67. Bisher sind 34 Menschen aus unserer Stadt an Corona verstorben.
Troisdorf (ots) - In der Nacht zu Samstag, 13.02.2021, führte die Kriminalpolizei Siegburg einen größeren Einsatz gegen eine illegale Glücksspielveranstaltung am Troisdorfer Gertrudenweg durch. Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wurde ...