Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur wird das Betretungsverbot für Kitas zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.