Wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen rund um das Osterfest
Meldung
05.03.2026: Wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen rund um das Osterfest
Das Amt für Sicherheit und Ordnung weist im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest auf die besonderen gesetzlichen Regelungen hin, die von Gründonnerstag bis Karsamstag (3. bis 5. April 2026) gelten. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW).
Bereits ab Donnerstag, dem 2. April 2026, um 18:00 Uhr, ist öffentlicher Tanz untersagt. Für den Zeitraum von Karfreitag, 3. April 2026, 0:00 Uhr, bis Samstag, 4. April 2026, 6:00 Uhr, sind zudem verschiedene öffentliche Veranstaltungen und gewerbliche Aktivitäten nicht gestattet.
Dazu zählen unter anderem Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche und ähnliche Veranstaltungen – einschließlich Pferderennen und Leistungsschauen –, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, sofern dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden.
Auch Spielhallen, gewerbliche Wettannahmestellen sowie musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und Schankräumen dürfen in diesem Zeitraum nicht stattfinden.
Nicht-öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen außerhalb von Privatwohnungen sowie die Vorführung von Filmen, die für den Karfreitag nicht ausdrücklich zugelassen wurden, sind ebenfalls untersagt.
Das Amt für Sicherheit und Ordnung bittet alle Bürger*innen um Beachtung dieser Regelungen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Ziel dieser Vorschriften ist es, dem besonderen Charakter der Feiertage, insbesondere des Karfreitags als Tag der Stille und Besinnung, Rechnung zu tragen.
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