Darum geht's (Fragestellung): Sind Sie dafür, dass die Stadt Troisdorf durch Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum auf den im beigefügten Übersichtsplan konkret abgegrenzten rot und blau hervorgehobenen Flächen der Troisdorfer Innenstadt untersagt, ausgenommen auf den genehmigten Außenbewirtschaftungsflächen von Gaststätten?
Troisdorf (ots) - Am Mittwoch (30. September) erschien ein 46-jähriger Mann bei der Polizei und machte Angaben zu einem vermutlichen Betrug zu seinem Nachteil. Anfang des Monats hatte der Troisdorfer über eine Social-Media-Plattform vermeintlich ...